Begleiterkrankungen: Handlungsbedarf
Wann besteht Handlungsbedarf?
Auf Grund der hohen Wahrscheinlichkeit an einer Begleiterkrankung zu erkranken (Risiken) oder an einer Folgeerkrankung der Adipositas gar zu sterben, ist eine Behandlung medizinisch sinnvoll.
Nach den Richtlinien der Deutschen Adipositas Gesellschaft besteht die Indikation für eine Therapie grundsätzlich bei einem Body-Mass-Index ab 30.
Ebenfalls besteht die Indikation für eine Therapie bei einem BMI zwischen 25 und 30, wenn übergewichtsbedingte Gesundheitsstörungen und/oder ein abdominales Fettverteilungsmuster (Erfassung des Fettverteilungsmuster) und/oder Erkrankungen vorliegen, die durch Übergewicht verschlimmert werden.
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